Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen.
Für gesetzlich Versicherte stehen zur Abklärung der Problematik sog. "Sprechstunden" zur Verfügung.
Nach den probatorischen Sitzungen kann ein Antrag auf Psychotherapie bei den zuständigen Krankenkassen über das Gutachterverfahren gestellt werden.